Dienstleistungen

Erfahrene Vermittlung von Wohn- und Ferienimmobilien, Resthöfen, Gewerbeimmobilien und Grundstücken

Unsere Services im Überblick für Ihre Immobilienbedürfnisse

Immobilienverkauf

Wir unterstützen Sie beim Verkauf Ihres Objektes.

Marktanalyse

Detaillierte Analysen für marktgerechte Preisgestaltung.

Terminvereinbarung

Buchen Sie unkompliziert persönliche Gespräche mit Experten.

Leistungen von Sielemann-Immobilien beim Immobilienverkauf: Nach der Wertermittlung des Objektes durch die WertR 2020 (2021) und der Ermittlung des marktgerechten Verkaufspreises durch Abgleich mit den örtlichen Marktanpassungen wird mit Ihnen als Verkäufer die passende Marktstrategie vorgelegt oder entwickelt. Um die erforderlichen Unterlagen wie Exposé oder eventuelle Fertigung von Zeichnungen, Beschaffung von Energieausweis oder Grundbuchauszug kümmern wir uns. Die Abstimmung der notariellen Abwicklung sowie Terminabstimmung zwischen den Parteien gehören selbstverständlich zu meinen Tätigkeiten. Oder einfach gesagt: Wir kümmern uns um alles. Abgebildet ist der Auszug aus einer Wertermittlung

Neues Maklerrecht ab 23.12.2020

Das ist neu:

·Seit dem 23.12.2020 gilt das neue Maklerrecht (§656a bis §656d BGB)

·Es betrifft den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen (Eigentums-wohnungen) sofern der Käufer/Kaufinteressent ein Verbraucher ist

·Die Provision ist von Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen zu tragen

·Der Maklervertrag bedarf der Textform

Wie war es bisher?

Der Makler stellte ein Objekt zum Verkauf.

Der Kaufinteressent nahm Kontakt zum Makler auf und bat um Unterlagen und/oder einen Besichtigungstermin

Dadurch dass der Kaufinteressent die Tätigkeit in Anspruch nahm kam durch diese Handlungsweise ein Maklervertrag zustande (konkludentes Handeln)

Auch bei der neuen Gesetzeslage bleibt eines wie bisher:

Kosten entstehen durch diesen Vorgang zunächst keine.

Die Provision, die der Makler erhält, wird erst fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen ist. Das war bisher so und ist auch so geblieben.

Wenn Sie zu einem Objekt eine Anfrage an mich gerichtet haben, erhalten Sie eine Mail von mir mit diesen Angaben.

Sie Antworten (hierzu können Sie die Antwortfunktion des E-Mail-Programmes nutzen) auf meine Mail, entweder:

mit dem Text:                   „Bitte werden Sie zu den genannten Konditionen tätig.“

oder nur kurz mit dem Text:  „Auftrag erteilt“

Damit erteilen Sie mir den Auftrag, für Sie als Makler tätig zu werden. Im Falle eines Kaufabschlusses ist dann die geteilte Provision von Ihnen als Käufer in der angegebenen Höhe von 2,975 % (Einfamilienhäuser) zu zu zahlen. Sie erhalten das Exposé mit allen Kaufrelevanten Daten.

Mehr passiert nicht.

Wenn es zu keinem Kaufabschluss kommt, erlischt der Maklervertrag automatisch nach 6 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ich würde mich freuen, Sie bei einem anderen Objekt dann einmal zu sehen.

Wenn Sie Fragen haben, stehe ich gern, auch einfach über das Kontaktformular, zur Verfügung.

Ich freue mich auf Sie.